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BVerwG, 28.06.1991 - 2 B 73.91 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Darlegungserfordernis der "grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache"
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.1991 - 11 S 2337/88
- BVerwG, 28.06.1991 - 2 B 73.91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Auszug aus BVerwG, 28.06.1991 - 2 B 73.91
Diese Frage ist indessen durch den sie bejahenden Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984 (BVerwGE 70, 356) und die auf dieser Grundlage seitdem ergangene ständige Recntsprecnung des Bundesverwaltungsgerichts, das daran auch gegenüber insbesondere im Schrifttum erhobenen Einwendungen festgehalten hat, geklärt. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1991 - 2 B 73.91
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 28.06.1991 - 2 B 73.91
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).